Erläuterung zu den Satzungsänderungen (TOP 6 Einladung Jahreshauptversammlung am 04.04.2024 in Albig)

Der NABU Alzey und Umgebung ist unselbstständiger Teil des NABU Deutschland und des NABU Rheinland-Pfalz. Deshalb sind wir verpflichtet, Satzungsänderungen auf Bundes- und Landesebene auch für seine Satzung zu übernehmen. Die geplanten Änderungen und die betroffenen Paragrafen werden hier aufgeführt und dem Inhalt nach erläutert. Unsere letzte Satzung von 2020 sowie eine Synopse von alter und neuer Fassung stehen weiter unten auf dieser Seite zum Download bereit.

 

§ 9 Mitgliederversammlung

Gestrichen wird die Möglichkeit, zur Mitgliederversammlung über die Tageszeitung einzuladen. Ansonsten bleibt der § unverändert. Amtsgerichte verlangen mittlerweile, dass nur eine eindeutige  Einladungsform genannt wird.

 

§ 10 Vorstand

In Absatz (1) f wird die Zahl der Besitzer auf sechs begrenzt.

In Absatz (3) wird auch der/die Kassenwart/in als Teil des Vorstands im Sinne des § 26 BGB genannt.

In Absatz (5) wird die Wahlperiode von vier auf drei Jahre verkürzt. 

 

§ 11 Aufrechterhaltung der innerverbandlichen Ordnung

Der gesamte Text im § wird gestrichen und ersetzt durch:

Für die Regelungen zur Aufrechterhaltung der innerverbandlichen Ordnung gilt gemäß § 13 (3) dieser Satzung die Bundessatzung des NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. in der genannten Fassung.

 

§ 12 Schiedsstelle

Der gesamte Text im § wird gestrichen und ersetzt durch:

Für die Regelungen zur Schiedsordnung gilt gemäß § 13 (3) dieser Satzung die Bundessatzung des NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. in der genannten Fassung.

 

Erläuterung zu §§ 11 und 12

Die Regelungen zur innerverbandlichen Ordnung und zur Schiedsstelle sind bundeseinheitlich und müssen von den Ortsgruppen übernommen werden. Um in Zukunft nicht ständig Einzeländerungen aufwändig nachvollziehen zu müssen, wird auf diese Regelungen in der Bundessatzung nur noch verwiesen ("statische Verweisung").

 

§ 13 Satzungen, Ordnungen und Richtlinien

Ein neuer § 13 wird neu eingefügt. Er führt noch mal alle NABU-Ordnungen auf, die der NABU verabschiedet hat und welche die Ortsgruppe anerkennt. Zudem wird dort nochmals festgestellt, dass die NABU-Bundessatzung in der aktuellen Fassung für den NABU Alzey Bestandteil der eigenen Satzung ist.

 

Durch diese Einfügung kommt es zu einer neuen Zählung der folgenden §§ ohne Veränderung des Inhalts:

§ 13 wird § 14 (Allgemeine Bestimmungen) 

§ 14 wird § 15 (Wahlen und sonstige Beschlussfassung)

§ 15 wird § 16 (Satzungsänderung)

 

In Absatz 4 des § 16 NEU (Satzungsänderung)

wird folgender Absatz eingefügt:

Der Vorstand ist ferner berechtigt, Satzungsänderungen selbst zu beschließen, die lediglich in Folge einer Satzungsänderung einer übergeordneten Gliederung im NABU e.V. im Sinne von § 13 Absatz 3 dieser Satzung unabdingbar werden.

Hierdurch ist es in Zukunft möglich, Änderungen in der Bundessatzung, welche die unselbstständigen Ortsgruppen zwingend übernehmen müssen, per Vorstandsbeschluss zu übernehmen. Die Information der Mitglieder bleibt bestehen.

 

§ 16 wird § 17 (Auflösung)

§ 17 wird § 18 (Vermögensbindung)

§ 18 wird § 19 (Inkrafttreten)

 

 

 

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